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2009/104/ESBau
Richtlinie 2009/104/EG — Arbeitsmittel und Höhenarbeit
Was ist das?
Der EU-Rahmen, der Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsmittel (Leitern, Gerüste, Hubarbeitsbühnen, Stapler, Krane) nur nach dokumentierter Unterweisung nutzen zu lassen und Höhenarbeit sicher zu organisieren (erst Geländer, PSA als letztes Mittel). Sie enthält die früheren Höhenregeln der 2001/45/EG.
Welche Nachweise sollte ein Kandidat haben?
Nachweise für Höhenarbeit, Bühnen-/Gerüst-/Staplerschulungen mit Datum, plus Tauglichkeit wo gefordert.
Warum wichtig für Personaldienstleister
Diese Richtlinie ist der Grund für "kein Schein, kein Baustellenzutritt" — geprüfte Schulungsnachweise entscheiden zwischen Start am selben Tag und Ablehnung.
Offizielle Quellen
Verwendet in Berufsmodulen
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